16. Bissinger-Oldtimer-RallyeLiebe Oldtimer und Veteranenfreunde !
Die Oldtimer-Veteranen-Gemeinschaft e.V. Gau-Teck Bissingen im VFV
veranstaltet am 30. Mai 2010 seine
Organisation:
Organisationsleiter: Rainer Bohner Zellerstr. 43, 73110 Hattenhofen Tel. 07164-13479
Fahrtleiter: Rainer Bohner Zellerstr. 43, 73110 Hattenhofen Tel. 07164-13479
Programm:
Samstag 29. Mai 2010
14:00 Uhr-18:00 Uhr Anreise der Teilnehmer
Industriegebiet bei Karosseriebau Wahl Bissingen / Teck (Fahrerlager)
ab 14.00 Uhr Gemütliches Zusammensein bei Start und Ziel
Sonntag. 30. Mai 2010
7.00-9.30 Uhr Nachnennmöglichkeit Klasseneinteilung:
9.50 Uhr Begrüßung der Teilnehmer bei Start und Ziel
l0.00 Uhr Start des 1. Fahrzeug zur 1. Runde.
Nach einer Stunde Pause Start zur 2. Runde.
ca. 17.00 Uhr Eintreffen der Fahrzeuge am Ziel
Siegerehrung ca. 1 Stunde nach dem das letzte Fahrzeug im Ziel ist.
A - Motorräder, B - Motorräder mit Seitenwagen, C - Auto, D - LKW, E - Traktoren
Nachbauten und Repliken sind nicht zugelassen !
Motorräder und Motorroller
| Gruppe A: Klasse 1 bis 1935 Uralt |
| Gruppe A: Klasse 2 1936 bis 1945 |
| Gruppe A: Klasse 3 1946 bis 1956 |
| Gruppe A: Klasse 4 1957 bis 1980 |
Motorräder mit Seitenwagen:
| Gruppe B: Klasse 5 bis 1935 Uralt |
| Gruppe B: Klasse 6 1936 bis 1945 |
| Gruppe B: Klasse 7 1946 bis 1955 |
| Gruppe B: Klasse 8 1956 bis 1980 |
Auto
| Gruppe C: Klasse 9 bis 1920 Uralt |
| Gruppe C: Klasse 10 1921 bis 1945 |
| Gruppe C: Klasse 11 1946 bis 1964 |
| Gruppe C: Klasse 12 1965 bis 1980 |
Gruppe D: LKW/Feuerwehren/Omnibusse/Unimog
| Gruppe D: Klasse 13 bis 1970 |
Gruppe E: Traktoren
| Gruppe E: Klasse 14 bis 1954 |
| Gruppe E: Klasse 15 1955 bis 1970 |
Keine Klassenzusammenlegungen!
Nennungschluß ist der 20. Mai 2008Nennungen und Nenngeld:
Uralt Klasse Startgeld frei
1 Mannschaft = 4 Fahrzeuge, die 3 Besten werden gewertet.
Überweisung KSK Esslingen Konto-Nr. 100 271 179 BLZ 611 500 20
Nennungen ohne Nenngeld werden nicht bearbeitet Nachnennungen sind am Start bis 9.30 Uhr möglich!
Es werden keine Nachnenngebühren erhoben, jedoch Voranmeldung erforderlich, da Starter-Zahl begrenzt.
Bei Überweisungen ist der Einzahlungsbeleg bei der Papierabnahme vorzulegen. Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Absage der Veranstaltung zurückgezahlt. Es werden keine Nennbestätigungen Verschickt
Durchführung und Teilnehmerbedingungen:
Die Teilnehmerfahrzeuge müssen in gutem technischem Zustand sein. Alle Fahrzeuge müssen der StVO entsprechen. Teilnehmer mit Zweiradfahrzeugen müssen einen Schutzhelm tragen. Die Fahrzeuge haben eine Strecke zweimal zu durchfahren (Gesamtstrecke ca. 100 km). Traktoren fahren die Strecke nur einmal (ca. 40 km) Diese Veranstaltung ist eine touristische Veranstaltung, bei der nach der StVO gefahren wird. Bei Nichtbeachtung behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer zu disqualifizieren.
Leistungen des Veranstalters:
Pro Klasse 3 Pokale
3 Wertgutscheine Essen u. Getränke
Ehrenpreise:
der Gesamtsieger erhält den großen Teck Pokal
Damenpokal bis 3. Platz
Ältester Teilnehmer
Gesamtteilnehmer weiteste Anreise
Clubmeistbeteiligung 1. Platz
Mannschaftspokale (bis zum 3. Platz)
Allgemeines: Jeder Fahrer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer verzichten ferner durch Abgabe der Nennung auf jegliches Vorgehen gegenüber dem Veranstalter und seinen Helfern. Der Veranstalter behält sich das Recht vor (auch ohne Angaben von Gründen) die Teilnahme zu untersagen.
Kennzeichnung der Fahrzeuge: An jedem Fahrzeug ist vorne ein Rallye-Schild 20 x 15 cm anzubringen, die Rallye-Schilder müssen bei der Fahrzeugabnahme angebracht sein.
Haftung: Die Haftung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern für Personen-, Sach-und Vermögensschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Teilnehmer, Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Fahrzeugeigentümer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil-und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluß nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Die Teilnehmer verzichten ferner durch Abgabe der Nennung auf jegliches Vorgehen oder Ansprüche gegen den Veranstalter, dessen Helfer, die Behörden und sonstige mit der Abwicklung der Veranstaltung betrauten Personen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordnete Änderung der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Mit der Abgabe der Nennung erkennt jeder Teilnehmer die Bedingungen ausdrücklich an.
Proteste: Proteste sind bei Veteranenveranstaltungen nicht üblich und werden nicht entgegengenommen.
Die Oldtimer-Veteranen-Gemeinschaft e.V. Gau-Teck Bissingen im VFV wünscht ihnen eine gute Anreise, für das leibliche Wohl sorgt unser bewährtes OVG-Team, wir wünschen ihnen einen guten Verlauf und viel Erfolg.